Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich bzw. Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung
1.1 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR wird sowohl in der Eigenschaft als Vermittler von
Flugleistungen und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, als auch als
Veranstalter von touristischen Pauschalreisen.
1.2 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR ist nur dann als Reiseveranstalter (im Sinne §651a,
Abs.1 BGB) zu werten, wenn ein umfassendes Reisepaket aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und zu
einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird. Keine Bündelung touristischer Hauptleistungen liegt vor, wenn zu einer
Hauptleistung solche Nebenleistungen erbracht werden, die lediglich untergeordnete Bedeutung haben.
1.3 Für alle anderen Fälle ist 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR als Vermittler im Rahmen
einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Dies gilt auch für den Fall, dass Gegenstand ein Pauschalreisevertrag ist. Es
gilt analog auch bei nur einer touristischen Leistung das Pauschalreiserecht, wenn die Einzelleistung im Katalog eines
kommerziellen Reiseveranstalters angeboten wird.
1.4 Sind für die regelmäßige Zusammenarbeit mit 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR bereits
individuelle Verträge geschlossen, so werden diese durch die AGB nicht berührt.
2. Buchungen
2.1 Buchungsaufträge können schriftlich, fernmündlich oder über die angebotenen Reservierungssysteme (Internet und Sabre)
erfolgen. 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die
Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Veranstalter bzw. Beförderungsunternehmen und deren
endgültiger Bestätigung erklärt wird.
2.2 Buchungsaufträge sind als ein Vertragsangebot verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung eines Flugscheines respektive
einer Flugbeförderungsleistung kommt zustande, sofern 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR dessen
Annahme schriftlich bestätigt.
2.3 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR wird die Annahme des Buchungsauftrages innerhalb
einer Frist von einer Woche schriftlich bestätigen oder die Vermittlungsleistung zwischenzeitlich erbringen. 21st century
travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR wird eine etwaige Ablehnung der Nichtdurchführbarkeit des
Buchungsauftrages unverzüglich mitteilen.
2.4 An seine Anmeldung ist der Buchende bis zur Annahme durch den Veranstalter / Leistungsträger, jedoch längstens 7 Tage
ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).
3. Zahlungen
3.1 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der
Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt oder rechtzeitig
zum angegebenen Zahlungsziel ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3.2 Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB Abs. 3 n.F. insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung übersandt (nur bei Pauschalreisen)
3.3 Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und
Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
3.4 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe
der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
4. Preiserhöhungen
4.1 Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten
sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen
Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, sowie genau Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen.
Die Preiserhöhung muß spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden. Eine Preisänderung ist
erlaubt, wenn diese die Folge einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren ist. Eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse ist ebenso als Begründung
zulässig.
4.2 Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der
Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden rückerstattet.
5. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung bei 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR. Die Erklärung durch
eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft
bR Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der
Buchung eines Reisepaketes also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der
1. vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Der Kunde hat
grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR ein
geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Soweit bei
den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsbegühren
wie folgt:
5.1 Vermittlung von Linienflügen:
Die voraussichtlichen Stornogebühren entnehmen Sie den Angaben der Leistungsbeschreibungen bzw. den Angebotsflyern. Diese
Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder
Verletzung der Visa-Bestimmungen, vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert
wird. Bei bereits veranlassten Tickethinterlegung ist 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR im
Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu 46,-- Euro pro Flugschein zu verlangen.
5.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Pauschalreisen ab / bis Deutschland einschl. verbundene
Leistungen:
Kosten pro Person:
* bis einschl. 30 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
* 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
* 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
* 14 – 7 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises
* 6 – 4 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
* 3 – 0 Tage ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis
5.3 Sonderregelung Mietwagen:
* Bis Reiseantritt 48,-- Euro pro Buchung.
* Ab Reiseantritt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Reisepreis ist zu zahlen. Ersparte Aufwendungen werden
rückerstattet.
* Diese Regelung gilt nur für Stornierungen von Mietwagen nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Bei Nichtantritt
der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden
rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. §651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die
entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung. Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte /
abweichende Kosten an, die bis zu 100% betragen können:
* Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
* Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
5.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
5.5 Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnet 21st century travel & Buster Tours
Veranstaltungsgesellschaft bR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 70,-- pro Person. Soweit durch den Personenwechsel
weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese
weiterbelastet.
5.6 Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an
Ehegatten – ist ausgeschlossen.
5.7 Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist 21st century travel & Buster
Tours Veranstaltungsgesellschaft bR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor
Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
6. Haftung
6.1 Bei der reinen Vermittlung von Beförderungsleistungen (siehe 1.3 der AGB) vermittelt 21st century travel & Buster
Tours Veranstaltungsgesellschaft bR Fremdleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt.
21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR haftet daher nicht selbst für die ordnungsgemäße
Durchführung der vermittelten Beförderungsleistungen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt 21st
century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den
Luftverkehrsgesellschaften, den zuständigen Stellen und Behörden keine Gewähr. 21st century travel & Buster Tours
Veranstaltungsgesellschaft bR übernimmt ferner keine Haftung für die Fluggastbeförderung und hierdurch eintretender Verluste,
Verspätungen, Beschädigungen oder Unfälle. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach dem Luftverkehrsgesetz, dem
Warschauer Abkommen, den Montrealer Verträgen sowie den allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der
Luftverkehrgesellschaften.
6.2 Die Versendung von Reisedokumenten erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Der Versand erfolgt auf normalem Postwege, wenn
keine anders lautende Anweisung vom Buchungen kommt. Im Falle kurzfristiger Buchungen behält sich 21st century travel &
Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR vor, die in Folge der Zustellung per Eilboten, Kurierdienst oder im Falle der
Hinterlegung erwachsenen Aufwendungen dem Buchenden zu berechnen. Bei Buchungsaufträgen ab zwei Arbeitstage vor Flugantritt
übernimmt 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR keine Gewähr für die rechtzeitige Bearbeitung und
den rechtzeitigen Zugang des Flugscheins, es sei denn, dieses ist zuvor ausdrücklich durch 21st century travel & Buster Tours
Veranstaltungsgesellschaft bR bestätigt worden.
6.3 Über die Einhaltung notwendiger Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser
Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls das Reisebüro den Fluggast. Für die
Beschaffung jener Dokumente ist der Kunde selbst verantwortlich.
7. Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften
21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR weißt ausdrücklich darauf hin, dass jeder Reisegast für
o.g. Vorschriften eigenverantwortlich Sorge trägt. 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR haftet
nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR mit der Besorgung beauftragt hat. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR
bedingt sind. Der Reisende sollte sich in jedem Falle über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird hingewiesen.
8. Flugzeiten / Anschlußflüge
8.1 Soweit 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem
Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen
seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sicher der Reisende frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen
Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass der Reisende sich spätestens
zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muss. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet 21st
century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR nicht.
8.2 Sollen zusätzliche Anschlussflüge gebucht werden, ist bei den Flugzeiten der Anschlussflüge zu beachten, dass es sich
bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten der Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese geändert
werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus dem urlaub ist daran zu denken, dass mit Flugverspätungen von
mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. 21st century
travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR empfiehlt daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen
erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und
kostenlos möglich sind.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit
der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR ist Aschaffenburg. Für den Fall,
dass der Vertragspartner von 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem
Vertragspartner für 21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR um Vollkaufleute handelt, wird als
Gerichtsstand Aschaffenburg vereinbart.
21st century travel & Buster Tours Veranstaltungsgesellschaft bR * 63857 Waldaschaff * Hofgasse 14